… nun ist ein Zugang zum Förderprogramm noch einfacher möglich!
Ab 01. März treten neue Regelungen zur Potentialberatung NRW in Kraft.
In Zukunft gibt es keine Anforderungen mehr an die Unternehmensgröße und die Dauer des Unternehmensbestehens.
Außerdem können zukünftig Unternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind (bspw. Regiebetriebe und Eigenbetriebe wie Stadt-werke, Entsorgungsbetriebe) eine Förderung in Anspruch nehmen.
Der Bildungsscheck NRW fördert ab 01. März 2019 auch Selbstständige - mehr berufliche Weiterbildungen werden gefördert und mehr Menschen profitieren
Ab 01. März treten neue Regelungen beim Bildungsscheck NRW in Kraft.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von Selbstständigen wieder möglich ist. Hierzu zählen neben Solo-Selbstständigen auch mitarbeitende EigentümerInnen und TeilhaberInnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Selbstständige können im individuellen Zugang einen Bildungsscheck erhalten, sofern Sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier.
Seit Juni 2018 ehrenamtliches Vorstandsmitglied des
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